Lehrberichte

Sicherung und Verbesserung der Lehre in Studiengängen

Nach § 19 Absatz 4 Satz 6 des Fachhoch-
schulgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Fachbereiche zur Erstellung von Lehrberichten verpflichtet.
 
Eine Arbeitsgruppe der Studienkommission hat einen Entwurf für die Struktur eines solchen Lehrberichtes erarbeitet, den Sie herunterladen können: